AfA-Optimierung bei Gewerbeimmobilien

    Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten durch optimale Abschreibungsstrategien.

    P3 Partners Redaktion
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    11. Dezember 2024
    1 min Lesezeit

    Grundlagen der AfA

    Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ermöglicht die steuerliche Geltendmachung von Wertminderungen bei Immobilien. Bei Gewerbeimmobilien beträgt der Standard-AfA-Satz 3% p.a. (33,3 Jahre Nutzungsdauer).

    Optimierungsmöglichkeiten

    1. Kaufpreisallokation

    Bei jedem Immobilienkauf sollte der Kaufpreis sorgfältig auf die einzelnen Bestandteile aufgeteilt werden:

    • Grund und Boden (nicht abschreibbar)
    • Gebäude (AfA 3%)
    • Außenanlagen (AfA 5-10%)
    • Technische Anlagen (AfA 6-15%)
    • Mietereinbauten (kürzere Nutzungsdauer)

    2. Sonder-AfA nutzen

    • Denkmalschutz-AfA (bis zu 9% p.a.)
    • Erhöhte AfA für Neubauten in bestimmten Gebieten
    • AfA für energetische Sanierung

    3. Instandhaltung vs. Herstellung

    Die Abgrenzung zwischen sofort abzugsfähigen Erhaltungsaufwendungen und aktivierungspflichtigen Herstellungskosten bietet Gestaltungsspielraum.

    Praktische Tipps

    1. Kaufpreisallokation bereits im Kaufvertrag dokumentieren
    2. Gutachterliche Wertaufteilung einholen
    3. Sonderthemen (Denkmalschutz etc.) frühzeitig prüfen
    4. Steuerberater mit Immobilienexpertise einbinden

    Fazit

    Eine optimierte AfA-Strategie kann die Steuerbelastung signifikant reduzieren und die Nachsteuerrendite deutlich verbessern.

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